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Ihre Suche nach pflicht, gesetzliche
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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Pflichtbis Pflug |
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ausgehende sittliche Gesetz heißt Pflichtgebot (Pflichtgesetz). Unter Pflichtgefühl versteht man teils das allgemeine Gefühl der Verbindlichkeit, seine Pflichten zu erfüllen, teils das Gefühl der sittlichen Nötigung zu einem vernünftigen Handeln
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2% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0508,
von Kontraktbruchbis Kontrollapparate |
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sein, daß die Vorschrift des Zivilrechts: »Der durch den Vertrag verpflichtete Teil darf nicht einseitig seine Pflicht lösen«, kein zwingendes Gesetz ist. Denn eine entgegenstehende Vereinbarung, wonach einem der Kontrahenten das Recht zum einseitigen
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2% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0069,
Armenwesen (Armenverwaltung im Deutschen Reich) |
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Teil durch das nach preußischem Vorbild verfaßte Gesetz über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 erfolgte. Durch dasselbe wurde in Anlehnung an lange bestehende Einrichtungen eine obligatorische Armenpflege der territorialen öffentlichen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0762,
Schwurgericht |
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die zu Beeidigenden folgende Worte:
"Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und All-
wissenden, in der Antlagesache wider N. N. die
Pflichten eines Geschworenen getreulich zu erfüllen
und Ihre Stimme nach bestem Wissen und Gewissen
abzugeben
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0232,
Gesetz |
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. Die Publikation erfolgt heutzutage in gedruckten Gesetzsammlungen, und das Vorgeben, man habe die Bestimmungen eines Gesetzes nicht gekannt, schützt in der Regel nicht gegen die Folgen der Nichtbeachtung, da es Pflicht eines jeden Staatsbürgers ist, sich um
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1% |
Buechner →
Hauptstück →
Register über die Concordanz nac[...]:
Seite 1150,
Register über die Concordanz nach der Ordnung des Lutherischen Katechismus. |
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Hauptstück.
Gesetz. Arten: Natürliches, Geoffenbartes 485a. Mosaisches 486b. Gewissen: - Kraft desselben 493 b.
Erstes Gebot. Abgötterei 11. 12. als Hurerei dargestellt 604a. Götze 518b. Heidenthum 553a. Nicht nothwendiger Durchgangspunkt 553a. Furcht
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0496,
von Kollerhahnbis Kollision |
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Zusammenstoß, z. B. von Schiffen (s. unten); dann ein Zusammentreffen von Ansprüchen und Forderungen, die nicht gleichermaßen erfüllbar sind, von denen daher notwendig eine der andern weichen muß, so K. der Pflichten (s. Pflicht).
K. von Gesetzen
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Drogisten →
Erster Theil →
Inhaltsverzeichniss:
Seite 0012,
Inhaltsverzeichniss |
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angewandten neueren chemischen Präparate 754
Gesetzeskunde 780
Kaiserl. Verordnung vom 27. Januar 1890 781
Strafverfahren bei Uebertretung der kaiserlichen Verordnung 789
Gesetz, betreffend die Verwendung gesundheits schädlicher Farben 794
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0331,
von Wahlrechtbis Wahrheit |
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versteht man unter W. die gesetzlichen Normen, durch welche Wählbarkeit, Wahlfähigkeit und Wahlverfahren geregelt sind (s. Wahl).
Wahlreich, im Gegensatz zum Erbreich dasjenige Reich, dessen Regierung dem Regenten nur für seine Person übertragen
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0166,
Verwaltung (Verwaltungsgerichtsbarkeit) |
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, durch bestimmte Rechtsvorschriften das Ermessen der Verwaltungsbehörden mehr und mehr einzugrenzen, durch solche Verwaltungsgesetze den einzelnen Staatsbürgern subjektive Rechte einzuräumen und ihre Pflichten gesetzlich festzustellen. Man
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0069,
von Gemeindekrankenversicherungbis Gemeindewaldungen |
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der Gemeinden, über die Verwaltung des Gemeindevermögens, über die Erwerbung des Gemeinderechts, über Rechte und Pflichten der Gemeinden und ihrer Mitglieder, über die Stellung der Gemeinden zur Staatsgewalt etc. In der Regel enthalten schon die Grundgesetze
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0327,
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
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erwerben die Rechte der eingetragenen Genossenschaft, wenn sie den hierüber im Gesetz aufgestellten Erfordernissen entsprechen und die Eintragung in das bei Gericht zu führende Genossenschaftsregister erlangt haben. Sie können derart errichtet werden
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Erbendorfbis Erbfolge |
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nach der gesetzlichen Erbfolge ge-
bührt. Der Art. 909 enthält ferner eine Beschrän-
kung in Ansehung der Arzte und Apotheker, wenn
die letztwillige Verfügung zu ihren Gunsten errichtet
ist während der Krankheit, an welcher der Erblasser
stirbt
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0654,
von Anluvenbis Anmut |
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Gesetzen vom 30. Nov. 1874, 1. Juni 1891 und 12. Mai 1894, wer sich unbefugt als Arzt bezeichnet nach der Gewerbeordnung bestraft. Über die unbefugte Ausübung eines öffentlichen Amtes s. Amtsanmaßung. Die unbefugte Führung einer kaufmännischen Firma
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0641,
Lehrling, Lehrlingswesen |
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obrigkeitlicher Maßregeln teils der Gesetzgebung, teils der Verwaltung.
Zu den wichtigsten, unentbehrlichen gesetzlichen Vorschriften gehören: 1) das Erfordernis der rechtlichen Unbescholtenheit des Lehrherrn; 2) die obligatorische schriftliche Abfassung
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0512,
von Amt Christibis Amtsbezirk |
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in der Ersten Kammer haben. Auf der andern Seite legt aber das verliehene A. dem Beamten auch höhere Pflichten auf, welche über die allgemeine staatsbürgerliche Pflicht zum Gehorsam gegen das Gesetz hinausgehen, und ebendarum erscheint es auch
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0102,
von Aushebungbis Auslieferung |
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, die Nordamerikanische Union,
Canada, Argentinien und zuletzt (22. Jan. 1892)
in umfassender Weise die Schweiz haben das Aus-
lieferungswesen durch eigene Gesetze geregelt. Im
Deutschen Reichstag wurde ein Antrag Bar und
Genossen auf Schaffung
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0359,
Einkommensteuer |
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1878 durch Gesetz vom 10. März 1894
unter Anlehnung an das preuh. Gesetz geändert
worden. Die Grenze für den Beginn der Steuer-
Pflicht ist von 300 auf 400 M. erhöht worden.
Ferner ist die Berücksichtigung besonderer, dieEtcuer-
fahigkeit
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Kaufmann (handelsrechtlich)bis Kaufmann (Personenname) |
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628
Kaufmann (handelsrechtlich) - Kaufmann (Personenname).
Aktiengesellschaften auch auf diese, selbst wenn sie keine Handelszwecke verfolgen, und nach dem Gesetz vom 4. Juli 1868 auch auf die eingetragenen Erwerbs
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0559,
von Amsterdam (Amerika)bis Amtmann |
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(Amtseid [s. d.] oder Amtsgelübde), verbunden ist, erzeugt eine Summe von Rechten und Pflichten des Beamten, die durch Staatsverfassungen, Gesetze, Instruktionen, Korporationsstatuten u. dgl. bestimmt werden. In dem Verhältnis des Beamten nach innen, d
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Dienstpferdbis Dienstunbrauchbar |
Öffnen |
283
Dienstpferd - Dienstunbrauchbar
hängen <§.134K). Das Gesetz enthält Bestimmung
über die Arbeiterausschüsse. In Fabriken, Berg-
werken, Salinen, Aufbereitungsanstalten, unter-
irdisch betriebenen Brüchen und Gruben dürfen
Kinder unter
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0143,
von Heufalterbis Heufieber |
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Vertrag vor, während andernfalls der frühere Vertrag den Vorzug hat. Mit der Anmusterung beginnt die Pflicht des Schiffsmanns, sich mit seinen Effekten an Bord einzufinden und Schiffsdienste zu leisten. Er kann zur Erfüllung dieser Pflicht zwangsweise
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0061,
Eltern |
Öffnen |
weiter gehen schon, abgesehen
von ältern Rechten, einzelne Gesetze der neuesten
Zeit. So spricht das Gesetz für Weimar von 1872,
§. 1, bereits von einer elterlichen Gewalt der
Mutter und ein Gesetz für Rens; ä. L. von 1804
davon, daß die Witwe
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0237,
von Erbrezeßbis Erbschaftserwerb |
Öffnen |
kommt, soweit gewisse Personen als Erben eingesetzt
werden müssen, das sog. Noterbrecht (s. Noterben und
Enterbung), soweit gewissen Personen nur ein ge-
wisser Betrag hinterlassen werden muft, das Pflicht-
teilsrccht (s. Pflichtteil) in Frage
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0559,
von Familienherdbis Familienorden |
Öffnen |
557
Familienherd - Familienorden
Beschwerte hat demgemäß ein Bestimmungsrecht,
welches bei dem F. stets fehlt.
Verboten sind F. in Oldenburg (Gesetz vom
28. März 1888) und Frankfurt a. M. (Gesetz vom
28. März 1848). Auch der franz. ^oäe
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0843,
von Gerdbis Gerechtigkeit Gottes |
Öffnen |
, dav keiner Klasse
dem einer andern .Nlasse aufgeopfert werde. Diese
Forderung ist völlig bestimmt, wenn schon ander-
weitig feststeht, was im gegebenen Falle Recht ist;
wie z. B. der Richter eine feste Norm an der Vor-
schrift des Gesetzes hat
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0414,
von Vorkeimbis Vormundschaft |
Öffnen |
regelmäßigen Entwicklung der Obervormundschaft (s. d.). Die Reichspolizeiordnungen von 1548, Tit. 31, und 1577, Tit. 32, stellen die Bevormundung unter die Pflichten der Obrigkeit. Die Obrigkeit verpflichtet den Vormund und überwacht seine Handlungen
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0306,
Verwaltungsgerichtsbarkeit |
Öffnen |
vom 16. Dez. 1876 eine V. geschaffen. In Sachsen sind durch die Gesetze vom 21. und 22. April 1873 für besonders wichtige Streitigkeiten über öffentliche Rechte und Pflichten Garantien einer unabhängigen Entscheidung getroffen worden. (Vgl. Mosel
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0895,
Armengesetzgebung |
Öffnen |
. Regierungsjahre herrührende Gesetz (43. Elizabeth c.2), welches bestimmte: 1) Das Kirchspiel (parish) hat für seine Armen zu sorgen. Verantwortlich für die regelmäßige Wahrnehmung dieser Pflicht sind die Kirchenvorsteher und zwei oder mehrere
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0057,
Arbeiterschutzgesetzgebung (Finnland, Rußland) |
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zu untersuchen, ob und wie weit eine gesetzliche Regelung der Unfallentschädigung angezeigt und nach welchen Grundsätzen eine Altersversicherung für Arbeiter und ihnen sozial gleichstehende Personen einzurichten wäre. Die Kommission legte im Juli
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0640,
Haftpflichtgesetze |
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638
Haftpflichtgesetze
Dampfschiffahrts unternehmungen bei Tötungen und
Verletzungen, das engl. Gesetz, betreffend die Haft-
pflicht gewerblicher Unternehmungen (43 u. 44 Vict.
<^p. 42) vom 7. Sept. 1880. Nach dem Deutfchen
Reichsgesetz
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0968,
Paulus (Apostel) |
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in scharfen Gegensatz trat. Verkündigte P. die Aufhebung, so betonte das Judenchristentum die Erfüllung und Besiegelung des Gesetzes durch Christus und verlangte, daß auch die Pflichten der Heidenchristen nach den Aussprüchen des Gesetzes geregelt würden
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
Ehe (Auflösung) |
Öffnen |
340
Ehe (Auflösung).
den kirchlichen Satzungen nicht mehr den Charakter zwingender Gesetze, sondern nur die Bedeutung von Vorschriften beanspruchen, welche das Gewissen der einzelnen Katholiken binden. In privatrechtlicher Hinsicht
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1% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0517,
Gottesdienst |
Öffnen |
aus außerordentlichen Pflichten besteht. Die ordentlichen sind das Gebet, mit seinen verschiedenen Arten, ferner die Betrachtung, Lesung und Anhörung des Wortes GOttes, heilige Gespräche, geistliche Lieder, und der Gebrauch der Sacramente. Die außerordentlichen
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0291,
Aktie und Aktiengesellschaft |
Öffnen |
als
Bedürfnis erachtet wird. Nur das belg. Gesetz läßt solche Quotenaktien fakultativ zu.
Für Deutschland ist seit dem 14. Aug. 1884 in Bezug auf die Aktiengesellschaft wie die
Kommanditgesellschaft auf Aktien (s. unten) das Reichsgesetz
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0896,
Armengesetzgebung |
Öffnen |
894
Armengesetzgebung
ganges durch die Unmöglichkeit, in jeder Gemeinde Arbeitshäuser und Arbeitsgelegenheiten zu beschaffen. Aus der Erkenntnis dieser Übelstände erwuchs das neuere engl. Armenrecht, beruhend auf dem Gesetze vom 14. Aug. 1834
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0692,
Krankenversicherungsgesetz |
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die land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter und die Hausgewerbetreibenden sowie die im Reichs-, Staats- und Kommunaldienst und in Kommunalbetrieben beschäftigten Personen. Der gesetzliche Zwang tritt ferner nur bei dauernden Arbeitsverhältnissen ein
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1053,
von Zwangskassenbis Zwangsvergleich |
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Versicherungszwangs beruhen, dergestalt, daß gewisse Kategorien von Arbeitern durch Gesetz, Herkommen, Ortsstatut, Arbeitsvertrag oder anderweit zum Beitritt verpflichtet werden. In gewissem Sinne lassen sich also auch die mittelalterlichen Gesellenkassen als Z
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0034,
von Überrieselungbis Überversicherung |
Öffnen |
eines Rechts oder einer Pflicht, ohne Änderung ihres Wesens auf eine Person durch Cession oder Übernahme übertragen zu werden; der Gegensatz ist Unübertragbarkeit (z. B. der ehelichen Rechte und Pflichten).
Im Finanzwesen ist Ü. die einer Ausgabebewilligung
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0873,
Trunksucht (gesetzliche Maßregeln, Trinkerasyle) |
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873
Trunksucht (gesetzliche Maßregeln, Trinkerasyle).
Krämpfe, Schwäche und Lähmung der Glieder, Störungen der Intelligenz bis zum vollen Wahn- und Blödsinn und zur allgemeinen Paralyse. Auch das Auge, das Ohr und die Haut werden in ihren
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0944,
von Gesindekrankenkassenbis Gesindeordnungen |
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der Stellung des G. zu den social-
polit. Arbeiterversicherungsgesetzen ist Folgendes
hervorzuheben. Der allgemeinen Krankenver-
sicherungs Pflicht unterliegt das G. im allge-
meinen nicht; jedoch besteht in einzelnen deutschen
Bundesstaaten kraft
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0244,
Baden (Geschichte der letzten Jahre) |
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244
Baden (Geschichte der letzten Jahre).
und des Armenwesens gehörten, der kirchlichen Verwaltung entzogen und unter weltliche Verwaltung gestellt werden sollten, sowie Gesetze über Ausdehnung der Kompetenz der Schwurgerichte bei politischen
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Amtsdeliktebis Amtsgerichte |
Öffnen |
559
Amtsdelikte - Amtsgerichte
Amtsdelikte, s. Amtsvergehen.
Amtseid, der Eid, den Beamte in der Regel vor dem Dienstantritt zur Bekräftigung der übernommenen Pflichten zu leisten haben (s. Amt). Der A. ist ein promissorischer Eid, dessen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0809,
Einquartierungskataster |
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. in jedem Gemeindebezirt werden durch Ge-
meindebeschluß oder Ortsstatut bestimmt.
Im Deutschen Reiche ist die Quartierleistung für
die bewaffnete Macht während des Friedenszustan-
des durch folgende Bestimmungen geregelt: Gesetz
vom 25. Juni 1868
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Rechtsfähigkeitbis Rechtsgebiet |
Öffnen |
671
Rechtsfähigkeit - Rechtsgebiet
schen Civilsenaten einerseits und Strafsenaten andererseits. Hier soll das Plenum des ganzen Reichsgerichts entscheiden.
Rechtsfähigkeit, die Fähigkeit, Inhaber von Rechten und Träger rechtlicher Pflichten zu
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0156,
von Bergströmbis Berichtigungspflicht |
Öffnen |
der
Vergwerksbesitzer und der Bergbehörden, die keine
Kontrollorgane neben sich haben wollen, nicht bei-
getreten. Nach den Neuwahlen 1897 wird das In-
stitut wohl zur Einführung gelangen.
c. Rußland und Polen. Das Gesetz vom
14. (2.) Juni 1887, betreffend
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0150,
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) |
Öffnen |
des Bundesrats für Handel und Verkehr, anstellt (Art. 56). Zur Ausführung dieser Bestimmungen ist das für das ganze Reich in Kraft getretene Gesetz vom 8. Nov. 1867, betreffend die Organisation der Bundeskonsulate sowie die Amtsrechte und Pflichten
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0101,
von Aufsetzbürstebis Aufsichtsrat |
Öffnen |
der Aufsichtspflicht setzen Sachen keine Schranken entgegen; sie ist von dem, welchen es angeht, auszuüben, soweit eine Pflicht besteht, Dritte vor Schaden zu behüten, und soweit aus den zu beaufsichtigenden Sachen ein solcher Schaden entstehen kann. Menschen
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Gesenkbis Gesetz |
Öffnen |
934
Gesenk - Gesetz
histor. Kommentar" (3 Bde., ebd. 1820 2l; Bd. 1,
2. Aufl. 1829). Anregend waren seine Arbeiten über
die maltesische (1810) und die samaritanische (1815
- 24) Sprache und Litteratur, sowie die "^i-ip-
1^3.6
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0005,
Socialdemokratie |
Öffnen |
Arbeitern aller übrigen Länder. Die socialdemokratische Partei Deutschlands kämpft also nicht für neue Klassenprivilegien und Vorrechte, sondern für die Abschaffung der Klassenherrschaft und der Klassen selbst und für gleiche Rechte und gleiche Pflichten
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0344,
von Steuerbordwachebis Steuerkapital |
Öffnen |
und die Steuer nach solchen Einheiten erhebt. So wird z. B. die Grundsteuer von dem nach vorausgegangener Vermessung und Abschätzung ermittelten Reinertrage der Grundstücke und Gebäude nach S. erhoben, und das Gesetz bestimmt, daß auf je 1 M. dieses
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Verein zur Förderung des Deutschtums in den Ostmarkenbis Vererblichkeit |
Öffnen |
der Mitglieder mindestens sieben beträgt (§. 56). Die Verfassung jedes Vereins wird, soweit sie nicht auf dem Gesetz beruht, durch die Satzung bestimmt (§. 25). Die Satzung des eingetragenen Vereins muß den Zweck, Namen und Sitz des Vereins enthalten
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0613,
Irrenrecht |
Öffnen |
611
Irrenrecht
eines Pensionärs setzt voraus 1) eine ärztliche Bescheinigung der Zweckmäßigkeit der Aufnahme vom mediz. Standpunkt, 2) die schriftliche Einwilligung des Pensionärs selbst, die, wenn er einen gesetzlichen Vertreter hat
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0392,
Gesundheitspflege (gesundheitliche Wohnungspolizei) |
Öffnen |
empfahl, die Zwangsenteignung aus hygienischen Gründen in das Gesetz aufzunehmen, und zwar nicht nur als Recht, sondern auch als Pflicht der Gemeindebehörden. Die Bauordnungen der Städte seien in hygienischer Hinsicht noch immer nicht genügend, auch
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Wechselparibis Wechselprotest |
Öffnen |
zu den Art. 4, Nr. 4; Art. 7, 18, 29, 30, 99 der Allgemeinen Deutschen W. nach und nach in allen deutschen Bundesstaaten, auch in Österreich, durch Gesetz eingeführt, in Österreich nur mit einer Modifikation bezüglich des Zinsversprechens. (S
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Billingsbis Bill of rights |
Öffnen |
, als Recht der B. (jus aequum) bezeichnet. Im Richteramt ist die B. Leiter in in richtiger Auslegung und Anwendung der Gesetze. Alle menschlichen Gesetze bleiben unvollkommen; selbst das vollständigste Gesetz muß unvollständig bleiben, indem
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0234,
von Gesetzesfreudebis Gesicht (Antlitz) |
Öffnen |
waren; sind in der Kunst des Mittelalters das Sinnbild des Alten Testaments.
Gesetzvorschlag, der formulierte Entwurf eines zu erlassenden Gesetzes, welcher von einem Organ der Gesetzgebung ausgeht. Die Befugnis und die Pflicht, Gesetzvorschläge zu
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0032,
von Nebenblätterbis Nebenius |
Öffnen |
Staatseigentum durch Gesetz vereinigt werden, in welchem Fall der Staat in alle Rechte und Pflichten der Departements und Gemeinden eintritt. Bei Anlage einer Lokalbahn kann in dem Fall, daß die Roheinnahmen zur Deckung der Betriebsausgaben und zur Bezahlung
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0156,
von Auslesebis Auslösung |
Öffnen |
. hat in der Regel urkundliche Erklärungen zum Gegenstande, sie kann sich auch auf gesprochene, z. B. von Zeugen bekundete Worte erstrecken. Sie kann die Worte des Gesetzes oder die Worte, mit welchen ein Rechtsgeschäft abgeschlossen ist, zum
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0713,
von Kreislauf des Stoffsbis Kreisordnung |
Öffnen |
.
Kreismundschnecken (Cyclostoma), s. Landschnecken.
Kreis Oldenburger Eisenbahn, s. Deutsche Eisenbahnen (Bd. 4, S. 1000, C, Ⅱ, Nr. 16).
Kreisordnung, das preuß. Gesetz, das 13. Dez. 1872 nach langjährigen Vorberatungen und schwierigen Verhandlungen
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0132,
Bauernbefreiung |
Öffnen |
die staatsbürger-
lichen Pflichten und Lasten die alten geblieben.
Darum begannen schon jetzt die Bauern Schutz zu
suchen bei dem großen Grundherrn; sie übertrugen
diesem entweder das ihnen gehörende Gut oder
nahmen von ihm ein solches zur Leihe
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1% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0428,
von Frommenbis Frucht |
Öffnen |
anwendet, und alle seine innern Regungen auf GOtt gerichtet sind. b) Der äußerliche besteht theils ans ordentlichen, theils ans außerordentlichen Pflichten. 1) Die ordentlichen sind: das Gebet, die Betrachtung, Lesung und Anhörung deS Worts GOttes
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0699,
von Antimontetroxydbis Antinori |
Öffnen |
. Antimonoxysulfüre.
Antinoeia, s. Antinous.
Antinomer, s. Antinomismus.
Antinomie (grch.), der Widerstreit zweier Gesetze. So nannte Kant den Streit, in den die Vernunft mit sich selbst gerät, wenn sie die ihr wesentliche Idee des Unbedingten
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0685,
Belgien (Geschichte seit 1865) |
Öffnen |
Einführung der allgemeinen Dienstpflicht; nur wurde durch ein neues Gesetz (5. Juni 1870) die Stellvertretung in der Armee schwieriger gemacht. Das auf Grund dieses Gesetzes aufgestellte Kriegsbudget belief sich auf nahezu 37 Mill. Frs.
Auch die Bestrebungen
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Exekutivgewaltbis Exenteratio bulbi |
Öffnen |
die
eingeschriebenen Hilfskassen vom 1. Juni 1884 zur
Erzwingung der dem Vorstaude gesetzlich obliegen- ,
den Pflichten, in der Civil- und in der Strafprozeß- >
H. 40 des Tabaksteuergesetzes vom 1(i. Juli 1879
sind die drei Strafarten zusammen genannt: ordent
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0484,
von Provinzialhilfskassenbis Provinzialordnung |
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die Provinzialhaushalte feststellen, Zuschläge zu den direkten Staatssteuern bis zu 25 Proz. beschließen. Höhere Zuschläge, Mehr- oder Minderbelastungen einzelner Teile der Provinz, sowie neue, über 5 Jahre hinaus dauernde, ohne gesetzliche Verpflichtung
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0291,
Germanische Kunst |
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, eine "Ordnung" regelte die Rechte und Pflichten der Angehörigen.
Diese Bauhütten waren zugleich auch die Bauschulen, denn nur innerhalb einer solchen konnte die Kunst erlernt werden. Die "Regeln" derselben, die durch Erfahrung oder Berechnung
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0159,
Auswanderung (staatliche und private Thätigkeit) |
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., mit strengen Strafen, selbst mit "Leibes- und Lebensstrafen", bedroht (vgl. Bevölkerung). Heute dagegen ist die A. in den Kulturländern ganz freigegeben, sofern nicht durch dieselbe die gegen den Staat zu erfüllenden Pflichten (Militärpflicht) verletzt
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0844,
Deutschland (Heerwesen) |
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das Wehrgesetz (wörtlich: "Gesetz, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienst") des Norddeutschen Bundes vom 9. Nov. 1867 zum Reichsgesetz. Der § 1 desselben, der Grundgedanke des preußischen Heerwesens, der nach 1870 in die meisten europäischen Staaten
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0171,
Gerichtsstand |
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. h. das Recht und die Pflicht des Gerichts, eine Rechtssache zu verhandeln und zu entscheiden, entspricht dem Recht und der Pflicht der beteiligten Personen, vor ebendiesem G. Recht zu nehmen. Dabei ist aber zwischen bürgerlichen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0475,
von Wehrreiterbis Weib |
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475
Wehrreiter - Weib.
tärpflicht, d. h. zur Pflicht, sich der Aushebung zu unterwerfen (die Meldepflicht bedingt die Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle, die Gestellungspflicht das Erscheinen vor den Ersatzbehörden). Bei dem zum Dienst
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0635,
Wilhelm (deutscher Kaiser) |
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als höchste Richtschnur seines Denkens und Handelns gelten, welches ihn nicht bloß im einzelnen Fall dem Gesetz sich unterwerfen, sondern auch altgewohnte Ansichten und Lieblingsideen seiner Pflicht zuliebe unterdrücken ließ. Kaiser W. war ein glänzendes
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0134,
von Botrytis bassianabis Branntweinsteuer |
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seiner Geliebten nicht länger ertragen könne, die Versicherung, daß er sein ganzes Leben lang seine Pflicht und nichts als seine Pflicht gethan habe: »Die Geschichte wird nicht streng gegen mich sein, sie wird streng sein gegen die, welche mich verbannten
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
Fortbildungsschulen (neueste Entwickelung in Preußen) |
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gedeiht (wenigstens in kleinern und mittlern Städten) der
^[Spaltenwechsel]
Fortbildungsunterricht fast nur da, wo der Besuch der F. den Lehrlingen und mittelbar ihren Lehr-Herren als Pflicht auferlegt werden darf. In Süddeutschland (Bayern, Württemberg
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0742,
Gemeindeämter |
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erforderlich ist, soweit sie
nicht auf Privatvertrag oder allgemeiner Gesetzes-
vorschrift beruhen. Mit diesen Geschäftskreisen sind
die dazu erforderlichen Befugnisse und Pflichten ver-
bunden, und insoweit das Amt als das Subjekt der-
selben gedacht
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0943,
von Gesichtsurnenbis Gesinde |
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von Gehorsam, Ehrerbietung und Treue u. s. w.) erwachsen. Diese Rücksichten haben den Erlaß besonderer, die Rechte und Pflichten beider Teile besonders regelnder Gesetze und Verordnungen, Gesindeordnungen (s. d.), notwendig gemacht.
Zur Kontrolle
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0853,
von Gerichtsfolgebis Gerichtskosten |
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Hauptverhandlungen in Strafsachen können nach §. 273 der Österr. Strafprozeßordnung auch an Sonn- und Feiertagen fortgesetzt werden.
Gerichtsfolge nannte man im ältern deutschen Recht die Pflicht, als Schöffe oder Urteilsfinder im Gericht zu sitzen, dann
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0232,
Baden (Staatsverwaltung, kirchliche Verhältnisse) |
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Mk. Die Staatsangehörigen haben gleiche staatsbürgerliche Rechte und Pflichten; die vollständige Gleichstellung der Juden in bürgerlicher Beziehung erfolgte 4. Okt. 1862. Die privilegierten Gerichtsstände sind, mit Ausnahme desjenigen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Reichsbotenbis Reichsfiskal |
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. Die übrigen Staaten haben durch besondere Militärkonventionen sich an Preußen angeschlossen. Die Rechte, Pflichten und Dienstverhältnisse der Reichsbeamten sind durch das Reichsbeamtengesetz vom 31. März 1873 geregelt. Die Disziplinargerichtsbarkeit
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0665,
Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz |
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663
Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz
der Versicherungszwang, die gesetzliche Ver-
pflichtung zur Teilnahme an der Versicherung. Er
erstreckt sich auf die gesamte arbeitende Bevölkerung,
ioweit sie das 16. Lebensjahr überschritten
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Rechnungsmünzenbis Recht |
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die Befugnisse, welche sich aus dem objektiven R. für die Personen unmittelbar ergeben (gesetzliche R.) oder in Gemäßheit des objektiven R. erworben sind (Erworbene Rechte, s. d.).
Das objektive R. ist koordiniert einerseits dem Sittengesetz (Moral), welches sich
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0267,
Aktie und Aktiengesellschaft (Statistisches, Reformbestrebungen etc.) |
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beschränkter Haftbarkeit müssen Firma und Anzeigen mit dem Beisatz limited versehen sein. Die Staatsaufsicht ist nur eine regressive, direkte Regierungseinmischung findet nur auf Antrag eines Teils der Aktionäre statt. War durch dieses Gesetz
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0534,
Hilfskassen (gesetzliche Regelung in Deutschland und Österreich) |
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534
Hilfskassen (gesetzliche Regelung in Deutschland und Österreich).
Kasse bestimmte für ihr eignes Gedeihen notwendige Rechte (Rechte der juristischen Persönlichkeit) verliehen, dafür aber auch entsprechende Verpflichtungen auferlegt werden
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0949,
Depositen zur Benutzung |
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drückte;
die Verwaltung war schwerfällig, weitläufig und scha-
blonenhaft, dabei verhältnismäßig sehr kostspielig.
In vollem Gegensatz hierzu steht das franzö-
sische System des D. Durch Art. 110 des Gesetzes
vom 28. April 1816 wurde für gauz
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0199,
Französisches Heerwesen |
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eingeführt worden ist,
hat die franz. Armee durch das im Jan. 1890 in
Kraft getretene Wehrgesetz vom 15. Juli 1889 eine
weitere, planmäßig betriebene, außerordentliche
Stärkung erfahren. Die wichtigsten Hinderungen
gegenüber dem Gesetz von 1872 sind
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Handelstraktatebis Handels- und Gewerbekammern |
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ähnliche Organisation. In Österreich bestehen nach
dem Gesetz vom 29. Juni 1868 vereinigte H. u. G.,
in zwei Sektionen geteilt, mit ausgedchntern Rech-
ten und Pflichten, als in den deutfchen Staaten.
Ähnliche aber nicht obligatorische Einrichtungen ha
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0803,
Italienisches Heerwesen |
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Heerwesen. I. Landheer. Das
ital^Heer erfuhr nach dem Kriege 1870/71 eine
völlige Neugestaltung. Nach dem die frühern Gesetze
vom 19. Juli 1871 und 7. Juni 1875 zusammen-
fassenden und ordnenden Gesetz vom 26. Juli 187li
sind alle waffentüchtigen Männer
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Ordinierenbis Ordonnanz |
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. wegen Nichterfüllung
ihrer gefetzlichen Pflichten; d. als eigentliche, vom
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0060,
Arbeiterfrage (Deutsche Fabrikgesetzgebung) |
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übrig.
In Österreich ist durch das Gesetz vom 16. Jan. 1895, das am 1. Mai in Kraft trat, ebenfalls eine entscheidende Wendung in der bisherigen Regelung angebahnt, die freilich nicht allgemein befriedigt. Die ältere Gewerbeordnung wies keine
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0065,
Arbeiterfrage (Einigungsämter. Gewerbegerichte) |
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für die heutige Arbeiterwelt und ihre Berechtigung zur Selbsthilfe denken mag, sicher ist, daß auch die Gesellschaft und der Staat Pflichten gegenüber den Arbeitern haben. Sofern es sich um einen gesetzlichen Schutz der Schwächern und die Bewachung über
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Kollinbis Kollision |
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Dinge oder Interessen in Einem Punkt. In diesem Sinn spricht man von einer K. der Pflichten, auch wohl von einem sittlichen Konflikt in solchen Fällen, wo an eine Person eine Mehrheit sittlicher Anforderungen herantritt, welchen gleichmäßig zu genügen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0725,
von Anzeigepflichtbis Anzengruber |
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besondere im Gesetz geordnete Nachteile. Im Civilprozeß gehört hierher die Streitverkündigung (s. d.) einer Prozeßpartei an den Dritten, an welchen sie Regreß nehmen will, wenn sie verliert, Civilprozeßordn. §§. 69-72; die A. an den Drittschuldner und den
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0135,
Check |
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133
Check
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5ii62 16 tii-6, 6t äi8p0nidi68. Das deutsche Gesetz
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0228,
von Erbbestandbis Erbe |
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bestimmt, daß als Erben berufen
feien sämtliche Kinder der Geschwister. Zahlreiche
Gesetze enthalten eine weitere Bestimmung, durch
welche für den Fall vorgesorgt ist, daß es sich um
den Nachweis der Erbeneigenschaft dann handelt,
wenn
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0108,
Austritt aus der Kirche |
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war.
Für den A. a. d. K. haben die Staatsgesetze zum
Teil bestimmte Formen vorgeschrieben, von deren
Einhaltung erst die Befreiung von Abgaben an die
betreffende Religionsgemeinde eintritt.
Das preußifche Gesetz vom 14. Mai 1873
schreibt
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0204,
von Börsenschiedsgerichtbis Börsensteuer |
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. über das Selbsteintritts-
recht des Kommissionärs werden durch Bestim-
mungen des Börsengesetzes ersetzt, welche namentlich
verhindern sollen, daß der Kommissionär "nicht am
Kurse schneidet". Die Regelung der Pflichten der!
Kaufleute bei
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0523,
von Hacheneybis Hagenbach |
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, Telegraph, schöne Parkanlagen, Landwirtschaft und Fischfang (Heringe).
Haftpflichtversicherung, die Versicherung gegen die wirtschaftlichen Nachteile, welche sich aus einer gesetzlichen oder vertragsmäßig übernommenen Haftpflicht ergeben. Die H. kann
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Verratbis Vestibule Trains |
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1004
Verrat - Vestibule Trains
westl. Teile. 1694 stieg die Granitproduktion anf
0,9 Mill. Doll., die Schiefergewinnung in Rutland
County auf 658000 Doll. und die Kalksteinprodut-
tion auf 0,4 Mill. Doll.
^Verrat. Ahnliche Gesetze
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0598,
Anklageprozeß |
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, daß die Untersuchung den gesetzlichen Gang einhalte und alle zweckdienlichen Mittel benutzt werden. Eine Ausnahme von dieser allgemeinen Pflicht zur Verfolgung vorgekommener Verbrechen bilden gewisse Vergehen, bei welchen nur dann eine Untersuchung eingeleitet
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0480,
von Baukostenanschlagbis Baukunst (Technisches) |
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kann, besonders zwischen dem Bauherrn oder Eigentümer und dessen Nachbarn. Das Gesetz regelt die Rechte und Pflichten dieser Personen und stellt die Grundsätze zur Entscheidung der zwischen denselben entstehenden Streitigkeiten auf. Am wichtigsten sind
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